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Überall dort, wo spezielle Sicherheitsanforderungen erfüllt werden müssen, um Mensch und Natur zu schützen, sind besondere Stauraumlösungen nötig. Auch wenn es darum geht, Dokumente und weitere Gegenstände vor unerlaubten Zugriffen oder Feuer zu schützen, werden spezielle Aufbewahrungsmöglichkeiten benötigt. Je nach Schutzziel – beispielsweise Brandschutz, Dokumentenschutz, Arbeitsschutz oder Umweltschutz – müssen bestimmte Vorschriften, Verordnungen und technische Regeln beachtet werden.
Nach gesetzlichen Vorschriften muss die Gefahrstofflagerung und -aufbewahrung immer so erfolgen, dass Mensch und Umwelt nicht gefährdet werden. Dazu gehört die fachgerechte Kennzeichnung von Behältern, in denen sich Gefahrstoffe befinden. Es sind nur solche Behälter zu verwenden, die sich durch Form oder Inhaltsbezeichnung von Lebensmitteln unterscheiden, um die Verwechslungsgefahr bestmöglich einzudämmen. Verboten ist außerdem, Gefahrstoffe in der Nähe von Lebensmitteln zu lagern – z. B. in Sozialräumen.
Abgestimmt auf die sichere und vorschriftsmäßige Gefahrstofflagerung von entzündbaren Flüssigkeiten, bietet BIGBOXX spezielle Sicherheitsschränke an.
Wassergefährdende Flüssigkeiten und Kleingebinde, welche nach § 62 Wasserhaushaltsgesetz eine Verunreinigung der Gewässer hervorrufen können, müssen in speziellen Umweltschränken gelagert werden. Im Agrarsektor fungieren Pflanzenschutzmittelschränke als sichere Stauraumlösung für Düngemittel. Da wassergefährdende Flüssigkeiten in oder auf speziellen Auffangeinrichtungen zu lagern sind, eignet sich der Einsatz von speziellen Schränken mit geprüften Auffangwannen. Wichtig dabei: Jede Auffangwanne muss ein Zehntel des darauf befindlichen Gesamtvolumens oder mindestens das Volumen des größten Gebindes aufnehmen können. Ausweiten lässt sich das Auffangvolumen durch zusätzliche Gitterroste.